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Inklusive Arbeitswelt im Tourismus |
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Wie Tourismusbetriebe von inklusiver Beschäftigung profitieren – mit praktischen Ansätzen, Fördermöglichkeiten und Erfolgsbeispielen. |
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<h3>Inklusion verstehen – Vorteile erkennen</h3><p>Menschen mit Behinderungen sind in der Arbeitswelt oft unterrepräsentiert – dabei verfügen sie häufig über eine überdurchschnittliche Qualifikation, hohe Motivation und verlässliche Arbeitsweise. Die Gründe für die Unterbeschäftigung sind häufig strukturelle Barrieren, Vorurteile und Unsicherheit bei Arbeitgebern. Das Inklusionsamt unterstützt hier gezielt beim Abbau dieser Hürden – auch durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung.</p><p>Inklusion ist kein sozialromantisches Ziel, sondern bietet handfeste Vorteile: motivierte Fachkräfte, eine unternehmerische Chance, Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gesellschaftliche Verantwortung in der Praxis. Beschäftigung findet in nahezu allen Branchen statt, u. a. im Hotel- und Gastgewerbe, in der öffentlichen Verwaltung und im verarbeitenden Gewerbe.</p><h3>Inklusionsamt: Unterstützung mit System</h3><p>Das Inklusionsamt Thüringen unterstützt Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen – mit Beratung, finanziellen Leistungen und Fachdiensten. Ziel ist die nachhaltige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Die Maßnahmen ergänzen die Angebote der Reha-Träger und zielen darauf ab, schwerbehinderte Menschen nicht nur einzustellen, sondern ihre Beschäftigung langfristig zu sichern.</p><p>Zu den zentralen Angeboten zählen:</p><ul><li><p><strong>Beratung und Begleitung</strong> durch drei spezialisierte Dienste:</p><ul><li><p><em>Integrationsfachdienst (IFD)</em>: erstellt Fähigkeits- und Arbeitsplatzprofile, unterstützt am Arbeitsplatz, übernimmt psychosoziale Begleitung und Konfliktberatung.</p></li><li><p><em>Technischer Beratungsdienst (TBD)</em>: berät vor Ort zur barrierefreien und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen.</p></li><li><p><em>Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)</em>: unterstützen als Lotsen, informieren über Fördermöglichkeiten und begleiten im Prozess.</p></li></ul></li><li><p><strong>Finanzielle Förderung</strong> für Arbeitgeber und Beschäftigte:</p><ul><li><p>Zuschüsse für Arbeitsplatzanpassung (z.B. Lärmschutz, technische Hilfen, Software, barrierefreie Arbeitsplatzausstattung)</p></li><li><p>Lohnkostenzuschüsse</p></li><li><p>Unterstützung und dauerhafte Beschäftigung im Rahmen eines Sonderprogramms</p></li></ul></li><li><p><strong>Prävention und Schutzrechte</strong>:</p><ul><li><p>Frühzeitiges betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)</p></li><li><p>Besondere Schutzrechte, z. B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Anspruch auf angepasste Arbeitsplätze</p></li><li><p>Schulungen für Inklusionsteams, Schwerbehindertenvertretung und Führungskräfte</p></li></ul></li></ul><h3>Ausgleichsabgabe – kurz erklärt</h3><ul><li><p>Arbeitgeber ab 20 Mitarbeitenden sind verpflichtet, <strong>5 % der Arbeitsplätze durch Menschen mit Behinderung</strong> zu besetzen.</p></li><li><p>Wird dies nicht erfüllt, fällt eine gestaffelte <strong>Ausgleichsabgabe</strong> an.</p></li><li><p>Wichtig: Die Abgabe ist <strong>kein Strafgeld</strong>, sondern eher ein Anreiz. Die Einnahmen werden vom Inklusionsamt gezielt für <strong>Förderung und Beratung</strong> eingesetzt.</p></li></ul><h3>Besondere Angebote des Inklusionsamtes</h3><p><strong>INA.Coach App – die digitale Aufgabenassistenz</strong></p><ul><li><p>Erstellung von Anleitungen für Arbeitsabläufe mit <strong>Fotos, Videos und Checklisten</strong></p></li><li><p>Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Alltag</p></li></ul><p><strong>Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“</strong></p><ul><li><p>Zusätzliche finanzielle Anreize, bis zu <strong>5.000 €</strong> u. a.</p><ul><li><p>für die Schaffung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen</p></li><li><p>Prämien nach der Probezeit</p></li><li><p>Zuschüsse zur Mobilität</p></li></ul></li><li><p>Kombinierbar mit anderen Förderleistungen</p></li><li><p>Senkung des wirtschaftlichen Risikos für Arbeitgeber und Erleichterung des Einstiegs in inklusive Beschäftigung</p></li></ul><h3>Gute Praxis: gelebte Inklusion in Tourismusbetrieben</h3><p></p><h4>Inklusionshotel Treffurt (Hotel 1601)<br /></h4><p>Das Haus wurde von Beginn an barrierefrei und inklusiv geplant. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt im Team – etwa im Frühstücksservice, im Hofladen oder der Wäscherei. Durch ein System von Praktika, Werkstattarbeit und betrieblicher Beschäftigung erhalten Mitarbeitende individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Der Betrieb profitiert von zuverlässigen, engagierten Mitarbeitenden mit hoher Serviceorientierung und starker Teamkultur. Gäste reagieren überwiegend positiv auf das inklusive Konzept.</p><h4>Deutsches Spielzeugmuseum Sonneberg</h4><p><br />Ein Autist fand über den Bundesfreiwilligendienst seinen Weg in eine Festanstellung in der digitalen Archivierung und Inventarisierung. Seine ausgeprägten Stärken – strukturiertes Denken, sehr gutes Gedächtnis, Fokussierung, IT-Affinität – passen perfekt zur Aufgabe. Seine persönliche Entwicklung erfolgte schrittweise von klar abgegrenzten Aufgaben bis hin zu mehr Verantwortung, z.B. bei der Führung von Kleingruppen. Entscheidend ist dabei ein offenen, dialogorientiertes Führungsverständnis. Die Museumsleitung betont: „Nicht die Einschränkung steht im Vordergrund, sondern das Talent“.</p><p><strong>Beide Beispiele zeigen:</strong> Inklusion ist ein Gewinn für Beschäftigte, Teams und das gesamte Unternehmen.</p><h3>Einstieg erleichtern: Praktika und niedrigschwellige Angebote</h3><p>Sowohl in Treffurt als auch in Sonneberg war der Einstieg über niedrigschwellige Formate wie Bundesfreiwilligendienst oder Praktikum entscheidend. Diese ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen und den schrittweisen Aufbau von Vertrauen, Fähigkeiten und Selbstbewusstsein – ohne Druck, aber mit klarer Perspektive. Arbeitgeber können hier erste Erfahrungen sammeln und die eigene Offenheit weiterentwickeln.</p><h3>Haltung entscheidet</h3><p>Die wichtigste Voraussetzung für gelingende Inklusion ist die Bereitschaft, Menschen mit Behinderung nicht auf ihre Einschränkung zu reduzieren, sondern sie als individuelle Persönlichkeiten mit Stärken, Potenzialen und Entwicklungsmöglichkeiten zu sehen. Das bedeutet auch, Flexibilität in Arbeitsabläufen zuzulassen und gezielt Unterstützung bereitzustellen.</p> |
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Inklusion verstehen – Vorteile erkennen
Menschen mit Behinderungen sind in der Arbeitswelt oft unterrepräsentiert – dabei verfügen sie häufig über eine überdurchschnittliche Qualifikation, hohe Motivation und verlässliche Arbeitsweise. Die Gründe für die Unterbeschäftigung sind häufig strukturelle Barrieren, Vorurteile und Unsicherheit bei Arbeitgebern. Das Inklusionsamt unterstützt hier gezielt beim Abbau dieser Hürden – auch durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung.
Inklusion ist kein sozialromantisches Ziel, sondern bietet handfeste Vorteile: motivierte Fachkräfte, eine unternehmerische Chance, Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gesellschaftliche Verantwortung in der Praxis. Beschäftigung findet in nahezu allen Branchen statt, u. a. im Hotel- und Gastgewerbe, in der öffentlichen Verwaltung und im verarbeitenden Gewerbe.
Inklusionsamt: Unterstützung mit System
Das Inklusionsamt Thüringen unterstützt Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen – mit Beratung, finanziellen Leistungen und Fachdiensten. Ziel ist die nachhaltige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Die Maßnahmen ergänzen die Angebote der Reha-Träger und zielen darauf ab, schwerbehinderte Menschen nicht nur einzustellen, sondern ihre Beschäftigung langfristig zu sichern.
Zu den zentralen Angeboten zählen:
Beratung und Begleitung durch drei spezialisierte Dienste:
Integrationsfachdienst (IFD): erstellt Fähigkeits- und Arbeitsplatzprofile, unterstützt am Arbeitsplatz, übernimmt psychosoziale Begleitung und Konfliktberatung.
Technischer Beratungsdienst (TBD): berät vor Ort zur barrierefreien und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): unterstützen als Lotsen, informieren über Fördermöglichkeiten und begleiten im Prozess.
Finanzielle Förderung für Arbeitgeber und Beschäftigte:
Zuschüsse für Arbeitsplatzanpassung (z.B. Lärmschutz, technische Hilfen, Software, barrierefreie Arbeitsplatzausstattung)
Lohnkostenzuschüsse
Unterstützung und dauerhafte Beschäftigung im Rahmen eines Sonderprogramms
Prävention und Schutzrechte:
Frühzeitiges betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Besondere Schutzrechte, z. B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Anspruch auf angepasste Arbeitsplätze
Schulungen für Inklusionsteams, Schwerbehindertenvertretung und Führungskräfte
Ausgleichsabgabe – kurz erklärt
Arbeitgeber ab 20 Mitarbeitenden sind verpflichtet,
5 % der Arbeitsplätze durch Menschen mit Behinderung zu besetzen.
Wird dies nicht erfüllt, fällt eine gestaffelte
Ausgleichsabgabe an.
Wichtig: Die Abgabe ist
kein Strafgeld, sondern eher ein Anreiz. Die Einnahmen werden vom Inklusionsamt gezielt für
Förderung und Beratung eingesetzt.
Besondere Angebote des Inklusionsamtes
INA.Coach App – die digitale Aufgabenassistenz
Erstellung von Anleitungen für Arbeitsabläufe mit
Fotos, Videos und Checklisten
Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Alltag
Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“
Zusätzliche finanzielle Anreize, bis zu
5.000 € u. a.
für die Schaffung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen
Prämien nach der Probezeit
Zuschüsse zur Mobilität
Kombinierbar mit anderen Förderleistungen
Senkung des wirtschaftlichen Risikos für Arbeitgeber und Erleichterung des Einstiegs in inklusive Beschäftigung
Gute Praxis: gelebte Inklusion in Tourismusbetrieben
Inklusionshotel Treffurt (Hotel 1601)
Das Haus wurde von Beginn an barrierefrei und inklusiv geplant. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt im Team – etwa im Frühstücksservice, im Hofladen oder der Wäscherei. Durch ein System von Praktika, Werkstattarbeit und betrieblicher Beschäftigung erhalten Mitarbeitende individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Der Betrieb profitiert von zuverlässigen, engagierten Mitarbeitenden mit hoher Serviceorientierung und starker Teamkultur. Gäste reagieren überwiegend positiv auf das inklusive Konzept.
Deutsches Spielzeugmuseum Sonneberg
Ein Autist fand über den Bundesfreiwilligendienst seinen Weg in eine Festanstellung in der digitalen Archivierung und Inventarisierung. Seine ausgeprägten Stärken – strukturiertes Denken, sehr gutes Gedächtnis, Fokussierung, IT-Affinität – passen perfekt zur Aufgabe. Seine persönliche Entwicklung erfolgte schrittweise von klar abgegrenzten Aufgaben bis hin zu mehr Verantwortung, z.B. bei der Führung von Kleingruppen. Entscheidend ist dabei ein offenen, dialogorientiertes Führungsverständnis. Die Museumsleitung betont: „Nicht die Einschränkung steht im Vordergrund, sondern das Talent“.
Beide Beispiele zeigen: Inklusion ist ein Gewinn für Beschäftigte, Teams und das gesamte Unternehmen.
Einstieg erleichtern: Praktika und niedrigschwellige Angebote
Sowohl in Treffurt als auch in Sonneberg war der Einstieg über niedrigschwellige Formate wie Bundesfreiwilligendienst oder Praktikum entscheidend. Diese ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen und den schrittweisen Aufbau von Vertrauen, Fähigkeiten und Selbstbewusstsein – ohne Druck, aber mit klarer Perspektive. Arbeitgeber können hier erste Erfahrungen sammeln und die eigene Offenheit weiterentwickeln.
Haltung entscheidet
Die wichtigste Voraussetzung für gelingende Inklusion ist die Bereitschaft, Menschen mit Behinderung nicht auf ihre Einschränkung zu reduzieren, sondern sie als individuelle Persönlichkeiten mit Stärken, Potenzialen und Entwicklungsmöglichkeiten zu sehen. Das bedeutet auch, Flexibilität in Arbeitsabläufen zuzulassen und gezielt Unterstützung bereitzustellen. |
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Inklusion im Tourismus: Talente erkennen, Barrieren überwinden |
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